Wir bilden in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:
PKW-Klassen:
Fahrerlaubnisklasse | Voraussetzung | Fahrerlaubnis für | |
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Klasse B | ab 18 Jahren ab 17 Jahren mit begleitendem Fahren |
KFZ mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden. | |
B96 Erweiterung der Klasse B |
ab 18 Jahren
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4250 kg nicht übersteigen. | |
Klasse BE | ab 18 Jahren ab 17 Jahren mit begleitendem Fahren |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. |